Transparenz- und Targeting-Verordnung (TTVO) für die Unabhängige Wählergemeinschaft Traubing (UWG Traubing)
TRANSPARENZHINWEIS GEMÄSS VERODRDNUNG EU 2024/900 ZUR KOMMUNALWAHL 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
1. Der Sponsor: UWG Traubing; kontakt@uwg-traubing.de; Buttlerweg 10, 82327 Traubing vertreten durch Dr. Franz Matheis, 1. Vorsitzender
2. Kontrollierende Einrichtung: UWG Traubing; kontakt@uwg-traubing.de; Buttlerweg 10, 82327 Traubing
3. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll: 17.01.2026 – 08.03.2026
4. Zusammenhang: Kommunalwahl Bayern 2026
5. Finanzierung und Kosten: Die Maßnahmen werden aus Eigenmitteln (Mitgliedsbeiträge) finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Wählergemeinschaft und keine Zuwendungen aus dem Ausland. Gesamtkosten: ca. 1.200 Euro.
6. Maßnahmen: Außenwerbung (Plakate, Flyer, Postkarten etc.) ausschließlich analog
7. Agenturen (Layout):
Keine; Layout durch Privatpersonen
8. Druckdienstleister: FLYERALARM GmbH, Alfred-Nobel-Str. 18, 97080 Würzburg ohne Einfluss auf Inhalt und Platzierung
9. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
10. Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/transparency-and-targeting-of-political-advertising.html
11. Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden: kontakt@uwg-traubing.de
12. Widerrufsrecht: kontakt@uwg-traubing.de
13. Targeting und Verarbeitung personenbezogener Daten: Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne der TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
14. TTPA-Kontaktstelle: UWG Traubing; kontakt@uwg-traubing.de; Buttlerweg 10, 82327 Traubing
15. Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur öffentlichen Information. Es erfolgt keine entgeltliche Bevorzugung einzelner Anbieter oder kommerzieller Dritter.
16. Archivierung: Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
