Die UWG steht für die Weiterführung und Belebung der Dorferneuerung
Die Dorferneuerung ist ein staatlich gefördertes Programm zur Stärkung ländlicher Räume: Verbesserung der Infrastruktur, Aufwertung von Ortszentren, Förderung der Lebensqualität und Beteiligung der Bevölkerung. Sie ist nicht nur ein technisches Infrastrukturprojekt, sondern auch ein gesellschaftlicher Prozess. Für Traubing wurde dieser Prozess als förmliches Verfahren des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern im Jahr 2010 mit großer Bürgerbeteiligung gestartet. Die Teilnehmergemeinschaft Traubing – ein Zusammenschluss von Grundbesitzern mit einem gewählten Vorstand – begleitet seither die Entwicklung und dient als Bindeglied zum ALE.
Trotz engagierter Mitarbeit der Traubingerinnen und Traubinger ging es über Jahre nur schleppend voran. Immer wieder führten Abstimmungsprobleme zwischen Behörden, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Fördermittel zu Verzögerungen und einer gewissen Ernüchterung in der Bevölkerung. Es sollen unter anderem folgende Ziele umgesetzt werden:
- Neugestaltung zentraler Aufenthaltsbereiche (z. B. Dorfplatz beim Kriegerdenkmal und vor der Kirche)
- Attraktivere und barrierefreie Straßenräume (Weilheimer Straße)
- Verbesserung der Sicherheit (Gehwege, Schulwege, Verkehrsführung)
- Aufwertung von Grünflächen, Bächen und Brücken
- Förderung von Freizeitmöglichkeiten für alle Altersgruppen
- Stärkung der lokalen Gemeinschaft und Infrastruktur
Im aktuellen Planungsfokus steht vor allem der Abschnitt der Weilheimer Straße zwischen dem Platz beim Maibaum und der Birkenstraße inklusive Umfeld beim Kriegerdenkmal:
- Sanierung bzw. Neugestaltung der Weilheimer Straße
- Gestaltung eines neuen, attraktiven Dorfplatzes
- Sanierung der dortigen Brücke (Deixlfurter Bach / Schwarzer Graben) – ein technisch anspruchsvolles Element, weil hydraulische Bedingungen berücksichtigt werden müssen
- Erneuerung der Wasserleitung in der Weilheimer Straße
Die Gemeinde Tutzing muss eine finanzielle Beteiligung (50 %) zusagen, damit Fördermittel aktiviert werden können. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln ist leider weiterhin ein kritischer Faktor weil teilweise Verzögerungen oder Unsicherheiten aufgrund konkurrierender Projekte im Landeshaushalt bestehen. Ursprünglich waren auch noch der südliche Teil der Weilheimer Straße, Teile der Starnberger Straße und Fußwegeverbindungen im Plan – diese wurden aber zwischenzeitlich reduziert bzw. zurückgestellt.
Trotzdem hält die Gemeinde weiter grundsätzlich am Projekt fest und plant die Maßnahme ein, sobald die Zustimmung des Freistaates vorliegt.
Die UWG steht für die Fortführung dieses Prozesses und hat sich für die finanzielle Darstellung der Maßnahme im gemeindlichen Haushalt eingesetzt. Die Planungen sind mittlerweile abgeschlossen und die Ausschreibung und Umsetzung kann beginnen, sobald die Plangenehmigung erteilt ist und der Freistaat die entsprechenden Fördermittel freigibt.
